Günstige Raten für Elektro- & Hybridfahrzeuge
Mehr Spielraum durch staatliche Förderung**
Bei ausgewählten Elektro- und Hybrid-Angeboten nutzen wir die aktuelle Elektroförderung**, um besonders attraktive Anzahlungen oder Sonderzahlungen zu ermöglichen.
Unsere Angebote mit Förderung:**
Volkswagen
ID.3
MG
HS Hybrid PHEV
BYD
BYD DOLPHIN SURF
CUPRA
Born
MG
S5
CUPRA
Born
Volkswagen
ID.5
Volkswagen
ID.4
MG
S5
CUPRA
Tavascan
BYD
SEAL 6 Touring
BYD
SEAL U DM-i
Audi
Q4 e-tron
BYD
ATTO 2
BYD
SEAL
Skoda
Elroq
CUPRA
Leon Sportstourer
Audi
Q4 Sportback e-tron
CUPRA
Formentor
CUPRA
Leon Sportstourer
Audi
A3 Sportback TFSIe
Skoda
Enyaq
Audi
A6 Avant e-tron
CUPRA
Formentor
CUPRA
Terramar
Audi
Q6 e-tron
CUPRA
Terramar
Audi
Q6 Sportback e-tron
Volkswagen
ID.7
Volkswagen
ID.7 Tourer
Volkswagen
ID Buzz
Volkswagen
Multivan
Skoda
Superb Combi
Audi
Q3 E-Hybrid
Audi
Q3 Sportback e-Hybrid
Audi
A5 Avant e-hybrid
Audi
Q5 e-hybrid
Audi
A6 Avant e-Hybrid
** Rechtlicher Hinweis zur staatlichen E-Auto-Förderung: Hinweise zu möglichen staatlichen Förderbeträgen beziehen sich auf das von der Bundesregierung beschlossene Förderprogramm zur Unterstützung von Privatpersonen beim Kauf oder Leasing von Elektrofahrzeugen. Förderfähig sind ausschließlich Neufahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen werden und die jeweils geltenden Fördervoraussetzungen erfüllen. Die Förderung wird ausschließlich durch den Bund gewährt und nicht durch die Jacobs Gruppe. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt ausschließlich nach Prüfung durch die zuständige Bewilligungsstelle und nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Förderfähigkeit und Förderhöhe hängen insbesondere von der Fahrzeugart, den Einkommensverhältnissen des Haushalts, der Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder sowie der Einhaltung der vorgesehenen Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab. Die Antragstellung ist durch die Antragstellerin oder den Antragsteller eigenverantwortlich nach Fahrzeugzulassung vorzunehmen. Die Jacobs Gruppe übernimmt keine Haftung für die Bewilligung, Auszahlung oder den Fortbestand der Förderung. Alle Angaben erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Förderrichtlinien des Bundes. Weitere Informationen: https://www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/neues-e-auto-foerderprogramm-mit-sozialer-staffelung-zuschuesse-fuer-neuzulassungen-ab-1-januar-2026