Günstige Raten für Elektro- & Hybridfahrzeuge

Mehr Spielraum durch staatliche Förderung** 
Bei ausgewählten Elektro- und Hybrid-Angeboten nutzen wir die aktuelle Elektroförderung**, um besonders attraktive Anzahlungen oder Sonderzahlungen zu ermöglichen.

Unsere Angebote mit Förderung:**

6 Monate kostenlos „tanken“!*
Leasing
ab 295 € / mtl.*
Privatkunden Neuwagen

Audi

A3 Sportback TFSIe

Audi A3 Sportback TFSI e 150 kW (204 PS): Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,1 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 12,2 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 25 g/km, Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie kombiniert: 4,9 l/100 km; Stromverbrauch rein elektrischer Betrieb kombiniert: 15,0 kWh/100 km, Elektrische Reichweite kombiniert: 141 km , CO2-Klasse: B, bei entladener Batterie: C
6 Monate kostenlos „tanken“!*
Leasing
ab 349 € / mtl.*
Privatkunden Neuwagen

Audi

Q6 e-tron

Audi Q6 SUV e-tron 185 kW (251 PS): Stromverbrauch (kombiniert): 15,9 kWh/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO2-Klasse: A
6 Monate kostenlos „tanken“!*
Leasing
ab 445 € / mtl.*
Privatkunden Neuwagen

Audi

Q3 Sportback e-Hybrid

Q3 Sportback e-Hybrid 200 kW (272 PS): Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,8 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 14,1 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 40 g/km, Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie kombiniert: 6,0 l/100 km; Stromverbrauch rein elektrischer Betrieb kombiniert: 18,9 kWh/100 km, Elektrische Reichweite kombiniert: 117 km , CO2-Klasse: B, bei entladener Batterie: E
6 Monate kostenlos „tanken“!*
Leasing
ab 459 € / mtl.*
Privatkunden Neuwagen

Audi

Q3 e-hybrid

Audi Q3 e-hybrid 200 kW (272 PS): Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,7 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 13,9 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 39 g/km, Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie kombiniert: 6,0 l/100 km; Stromverbrauch rein elektrischer Betrieb kombiniert: 18,6 kWh/100 km, Elektrische Reichweite kombiniert: 119 km , CO2-Klasse: B, bei entladener Batterie: E
6 Monate kostenlos „tanken“!*
Finanzierung
ab 487 € / mtl.*
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Audi

A5 Avant e-hybrid

Audi A5 Avant e-hybrid 220 kW (299 PS): Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,1 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 15,1 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 47 g/km, Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie kombiniert: 6,5 l/100 km; Stromverbrauch rein elektrischer Betrieb kombiniert: 20,8 kWh/100 km, Elektrische Reichweite kombiniert: 107 km, CO2-Klasse: B, bei entladener Batterie: E
6 Monate kostenlos „tanken“!*
Leasing
ab 549 € / mtl.*
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Audi

Q5 e-hybrid

Audi Q5 SUV e-hybrid quattro 220 kW S tronic (299 PS): Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,4 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 15,4 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 55 g/km, Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie kombiniert: 7,1 l/100 km; Stromverbrauch rein elektrischer Betrieb kombiniert: 21,9 kWh/100 km, Elektrische Reichweite kombiniert: 101 km, CO2-Klasse: B, bei entladener Batterie: F
6 Monate kostenlos „tanken“!*
Leasing
ab 566 € / mtl.*
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Audi

A6 Avant e-Hybrid

Audi A6 Avant e-hybrid quattro 220 kW (204 PS): Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,3 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 15,3 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 53 g/km, Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie kombiniert: 6,9 l/100 km; Stromverbrauch rein elektrischer Betrieb kombiniert: 21,7 kWh/100 km, Elektrische Reichweite kombiniert: 101 km, CO2-Klasse: B, bei entladener Batterie: F

** Rechtlicher Hinweis zur staatlichen E-Auto-Förderung: Hinweise zu möglichen staatlichen Förderbeträgen beziehen sich auf das von der Bundesregierung beschlossene Förderprogramm zur Unterstützung von Privatpersonen beim Kauf oder Leasing von Elektrofahrzeugen. Förderfähig sind ausschließlich Neufahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen werden und die jeweils geltenden Fördervoraussetzungen erfüllen. Die Förderung wird ausschließlich durch den Bund gewährt und nicht durch die Jacobs Gruppe. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt ausschließlich nach Prüfung durch die zuständige Bewilligungsstelle und nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Förderfähigkeit und Förderhöhe hängen insbesondere von der Fahrzeugart, den Einkommensverhältnissen des Haushalts, der Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder sowie der Einhaltung der vorgesehenen Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab. Die Antragstellung ist durch die Antragstellerin oder den Antragsteller eigenverantwortlich nach Fahrzeugzulassung vorzunehmen. Die Jacobs Gruppe übernimmt keine Haftung für die Bewilligung, Auszahlung oder den Fortbestand der Förderung. Alle Angaben erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Förderrichtlinien des Bundes. Weitere Informationen: https://www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/neues-e-auto-foerderprogramm-mit-sozialer-staffelung-zuschuesse-fuer-neuzulassungen-ab-1-januar-2026