Günstige Raten für Elektro- & Hybridfahrzeuge

Mehr Spielraum durch staatliche Förderung** 
Bei ausgewählten Elektro- und Hybrid-Angeboten nutzen wir die aktuelle Elektroförderung**, um besonders attraktive Anzahlungen oder Sonderzahlungen zu ermöglichen.

Unsere Angebote mit Förderung:**

Attraktive Rate dank Förderung*
Finanzierung
ab 89 € / mtl.*
Privatkunden Neuwagen

MG

HS Hybrid PHEV

MG HS PHEV, Plug-in-Hybrid, Benzinmotor 105 kW (143 PS) und Elektromotor 135 kW (184 PS), Systemleistung 200 kW (272 PS), Energieverbrauch gewichtet/kombiniert 21,8 kWh/100 km und 0,5 l/100 km, CO₂-Emissionen gewichtet/kombiniert 14 g/km, CO₂-Klasse B gewichtet/kombiniert, Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie kombiniert 5,8 l/100 km, CO₂-Klasse D bei entladener Batterie (kombiniert)
Attraktive Rate dank Förderung*
Leasing
ab 135 € / mtl.*
Privatkunden Neuwagen

MG

S5

MG S5 125 kW (170 PS): Stromverbrauch (kombiniert): 19,9 kWh/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO2-Klasse: A
Attraktive Rate dank Förderung*
Finanzierung
ab 179 € / mtl.*
Privatkunden Neuwagen

MG

S5

MG S5 125 kW (170 PS): Stromverbrauch (kombiniert): 19,9 kWh/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO2-Klasse: A

** Rechtlicher Hinweis zur staatlichen E-Auto-Förderung: Hinweise zu möglichen staatlichen Förderbeträgen beziehen sich auf das von der Bundesregierung beschlossene Förderprogramm zur Unterstützung von Privatpersonen beim Kauf oder Leasing von Elektrofahrzeugen. Förderfähig sind ausschließlich Neufahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen werden und die jeweils geltenden Fördervoraussetzungen erfüllen. Die Förderung wird ausschließlich durch den Bund gewährt und nicht durch die Jacobs Gruppe. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt ausschließlich nach Prüfung durch die zuständige Bewilligungsstelle und nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Förderfähigkeit und Förderhöhe hängen insbesondere von der Fahrzeugart, den Einkommensverhältnissen des Haushalts, der Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder sowie der Einhaltung der vorgesehenen Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab. Die Antragstellung ist durch die Antragstellerin oder den Antragsteller eigenverantwortlich nach Fahrzeugzulassung vorzunehmen. Die Jacobs Gruppe übernimmt keine Haftung für die Bewilligung, Auszahlung oder den Fortbestand der Förderung. Alle Angaben erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Förderrichtlinien des Bundes. Weitere Informationen: https://www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/neues-e-auto-foerderprogramm-mit-sozialer-staffelung-zuschuesse-fuer-neuzulassungen-ab-1-januar-2026