Audi A6 Avant e-tron

Angebot für Privatkunden
Audi A6 Avant e-tron 210 kW (286 PS): Stromverbrauch (kombiniert): 14,3 kWh/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO2-Klasse: A
Neuwagen
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Audi A6 Avant e-tron 210 kW (286 PS)

Audi A6 Avant e-tron 210 kW (286 PS): Stromverbrauch (kombiniert): 14,3 kWh/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO2-Klasse: A

Ausstattung:

Lackierung: Magnetgrau; Ausstattung: Spurverlassenswarnung, Parkassistent plus, Standklimatisierung, Rückfahrkamera, LED-Heckleuchten, LED-Scheinwerfer, Kamerabasierte Verkehrszeichenerkennung, Querverkehrassistent vorn, Halteassistent, u.v.m.
Sonderzahlung:6.000,00 €
Jährliche Fahrleistung:10.000 km
Vertragslaufzeit:24 Monate
Monatliche Leasingrate:ab 299,00 €**
+++ Schnell sein lohnt sich. Das Angebot gilt nur bis 28.02.2026  oder
solange der Vorrat reicht +++

Das sagen unsere Kunden:

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[**] Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig für die wir als ungebundener Vermittler und Verkäufer des Fahrzeugs, gemeinsam mit dem Kunden, die für den Abschluss des Leasingvertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Alle Werte inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zzgl. Werksaulieferungskosten in Höhe von 890 Euro brutto und zzgl. Zulassungskosten in Höhe von 150 Euro brutto. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Das Angebot gilt nur bis zum 28.02.2026 oder solange der Vorrat reicht. Stand 01/2026. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen zeigen Designstudien. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Rechtlicher Hinweis zur staatlichen E-Auto-Förderung: Hinweise zu möglichen staatlichen Förderbeträgen beziehen sich auf das von der Bundesregierung beschlossene Förderprogramm zur Unterstützung von Privatpersonen beim Kauf oder Leasing von Elektrofahrzeugen. Förderfähig sind ausschließlich Neufahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen werden und die jeweils geltenden Fördervoraussetzungen erfüllen. Die Förderung wird ausschließlich durch den Bund gewährt und nicht durch die Jacobs Gruppe. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt ausschließlich nach Prüfung durch die zuständige Bewilligungsstelle und nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Förderfähigkeit und Förderhöhe hängen insbesondere von der Fahrzeugart, den Einkommensverhältnissen des Haushalts, der Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder sowie der Einhaltung der vorgesehenen Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab. Die Antragstellung ist durch die Antragstellerin oder den Antragsteller eigenverantwortlich nach Fahrzeugzulassung vorzunehmen. Die Jacobs Gruppe übernimmt keine Haftung für die Bewilligung, Auszahlung oder den Fortbestand der Förderung. Alle Angaben erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Förderrichtlinien des Bundes. Weitere Informationen: https://www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/neues-e-auto-foerderprogramm-mit-sozialer-staffelung-zuschuesse-fuer-neuzulassungen-ab-1-januar-2026