Audi Q5 Sportback e-hybrid

Angebot für Privatkunden
Audi Q5 Sportback e-hybrid quattro 220 kW S tronic (299 PS): Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,5 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 15,5 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 56 g/km, Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie kombiniert: 7,2 l/100 km; Stromverbrauch rein elektrischer Betrieb kombiniert: 22,1 kWh/100 km, Elektrische Reichweite kombiniert: 100 km , CO2-Klasse: B, bei entladener Batterie: F
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Audi Q5 Sportback e-hybrid quattro 220 kW S tronic

Audi Q5 Sportback e-hybrid quattro 220 kW S tronic (299 PS): Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,5 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 15,5 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 56 g/km, Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie kombiniert: 7,2 l/100 km; Stromverbrauch rein elektrischer Betrieb kombiniert: 22,1 kWh/100 km, Elektrische Reichweite kombiniert: 100 km , CO2-Klasse: B, bei entladener Batterie: F

Ausstattung:

Lackierung: Arkonaweiß; Ausstattung: schwarz-schwarz-stahlgrau/schwarz-schwarz/schwarz/felsgrau; Hybrid-Antriebssystem PHEV mit 220 kW Systemleistung; quattro Allradantrieb; Audi virtual cockpit plus; MMI Navigation plus mit MMI touch; Adaptiver Geschwindigkeitsassistent (ACC); 3-Zonen-Komfortklimaautomatik; Sitzheizung vorn; Telefonablage mit induktiver Ladefunktion, u.v.m.
Sonderzahlung:5.499,00 €
Jährliche Fahrleistung:10.000 km
Vertragslaufzeit:48 Monate
Monatliche Leasingrate:ab 575,00 €**

+++ Schnell sein lohnt sich. Das Angebot gilt nur bis 28.02.2026 +++

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Rechtlicher Hinweis zur staatlichen E-Auto-Förderung: Hinweise zu möglichen staatlichen Förderbeträgen beziehen sich auf das von der Bundesregierung beschlossene Förderprogramm zur Unterstützung von Privatpersonen beim Kauf oder Leasing von Elektrofahrzeugen. Förderfähig sind ausschließlich Neufahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen werden und die jeweils geltenden Fördervoraussetzungen erfüllen. Die Förderung wird ausschließlich durch den Bund gewährt und nicht durch die Jacobs Gruppe. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt ausschließlich nach Prüfung durch die zuständige Bewilligungsstelle und nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Förderfähigkeit und Förderhöhe hängen insbesondere von der Fahrzeugart, den Einkommensverhältnissen des Haushalts, der Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder sowie der Einhaltung der vorgesehenen Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab. Die Antragstellung ist durch die Antragstellerin oder den Antragsteller eigenverantwortlich nach Fahrzeugzulassung vorzunehmen. Die Jacobs Gruppe übernimmt keine Haftung für die Bewilligung, Auszahlung oder den Fortbestand der Förderung. Alle Angaben erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Förderrichtlinien des Bundes. Weitere Informationen: https://www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/neues-e-auto-foerderprogramm-mit-sozialer-staffelung-zuschuesse-fuer-neuzulassungen-ab-1-januar-2026