MG S5

Angebot für Privatkunden
MG S5 125 kW (170 PS): Stromverbrauch (kombiniert): 19,9 kWh/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO2-Klasse: A
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Beispielangebot:

MG S5 49kWh Comfort 5d 125kW

MG S5 125 kW (170 PS): Stromverbrauch (kombiniert): 19,9 kWh/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO2-Klasse: A

Ausstattung:

Lackierung: Piccadilly Blue; 17-Zoll-Leichtmetallfelgen „Vector“, LED-Scheinwerfer, Tagfahrlicht und Rückleuchten, Lenkradheizung und Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer, MG Pilot, 12,8-Zoll-HD-Infotainmentsystem mit Touchscreen, 10,25-Zoll-HD-Instrumentendisplay, Parksensoren hinten mit Rückfahrkamera, Navigationssystem, Wireless Apple CarPlay™ und Android Auto™, MG iSMART Lite-App-Konnektivität u. v. m.
Unverbindliche Preisempfehlung:37.990,00 €
Preisvorteil:7.140,00 €
Anzahlung:6.000,00 €
Nettodarlehensbetrag:24.850,00 €
Sollzinssatz p.a. (gebunden):4,88 %
Effektiver Jahreszins:4,99 %
Vertragslaufzeit:36 Monate
Jährliche Fahrleistung:10.000 km
35 mtl. Finanzierungsraten**:ab 179,00 €
Restrate:22.034,00 €
Gesamtbetrag**:28.279,75 €
+++ Schnell sein lohnt sich. Das Angebot gilt nur bis 31.03.2026  oder
solange der Vorrat reicht +++

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[**] Ein Angebot der Arval Deutschland GmbH, Bajuwarenring 5, 82041 Oberhachingen für die wir als ungebundener Vermittler und Verkäufer des Fahrzeugs, gemeinsam mit dem Kunden, die für den Abschluss des Leasingvertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Zzgl. Überführungskosten in Höhe von 999 Euro brutto. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Das Angebot gilt nur bis zum 31.03.2026 oder solange der Vorrat reicht. Stand 01/2026. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen zeigen Designstudien. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Rechtlicher Hinweis zur staatlichen E-Auto-Förderung: Hinweise zu möglichen staatlichen Förderbeträgen beziehen sich auf das von der Bundesregierung beschlossene Förderprogramm zur Unterstützung von Privatpersonen beim Kauf oder Leasing von Elektrofahrzeugen. Förderfähig sind ausschließlich Neufahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen werden und die jeweils geltenden Fördervoraussetzungen erfüllen. Die Förderung wird ausschließlich durch den Bund gewährt und nicht durch die Jacobs Gruppe. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt ausschließlich nach Prüfung durch die zuständige Bewilligungsstelle und nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Förderfähigkeit und Förderhöhe hängen insbesondere von der Fahrzeugart, den Einkommensverhältnissen des Haushalts, der Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder sowie der Einhaltung der vorgesehenen Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab. Die Antragstellung ist durch die Antragstellerin oder den Antragsteller eigenverantwortlich nach Fahrzeugzulassung vorzunehmen. Die Jacobs Gruppe übernimmt keine Haftung für die Bewilligung, Auszahlung oder den Fortbestand der Förderung. Alle Angaben erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Förderrichtlinien des Bundes. Weitere Informationen: https://www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/neues-e-auto-foerderprogramm-mit-sozialer-staffelung-zuschuesse-fuer-neuzulassungen-ab-1-januar-2026