JAECOO 5 EV

Angebot für Privatkunden
JAECOO 5 EV 155 kW (211 PS): Stromverbrauch (kombiniert): 16,5 kWh/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO2-Klasse: A
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JAECOO 5 EV 155 kW (211 PS)

JAECOO 5 EV 155 kW (211 PS): Stromverbrauch (kombiniert): 16,5 kWh/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO2-Klasse: A

Ausstattung:

Lackierung: Granite White; Panorama-Glasdach mit elektrischem Sonnenschutzrollo, Sony Premium Audiosystem, 540° Rundumsichtkamera, Elektrisch verstellbare Vordersitze, Sitzheizung und Sitzbelüftung vorn, Ambientebeleuchtung vorn 64-farbig, Elektrisch öffnende Heckklappe, Kabelloses Smartphone-Laden, 13,2″-Zentraldisplay, Navigationssystem integriert, Keyless Entry & Start mit Walk-Away-Lock, V2L-Technologie mit 3,3 kW externer Stromversorgung, u. v. m.
Unverbindliche Preisempfehlung:35.400,00 €
Anzahlung:6.000,00 €
Überführungskosten:1.499,00 €
Nettodarlehensbetrag:30.899,00 €
Sollzinssatz p.a. (gebunden):0,00 %
Effektiver Jahreszins:0,00 %
Vertragslaufzeit:60 Monate
1. Rate:309,00 €
58 mtl. Finanzierungsraten**:ab 326,00 €
Restrate:11.682,00 €
Gesamtbetrag**:30.899,00 €
+++ Schnell sein lohnt sich. Das Angebot gilt nur bis 31.08.2026  oder
solange der Vorrat reicht +++

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[**] Ein Angebot der Openbank Deutschland AG, Santander-Platz 1, D-41061 Mönchengladbach für die wir als ungebundener Vermittler und Verkäufer des Fahrzeugs, gemeinsam mit dem Kunden, die für den Abschluss des Leasingvertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Inkl. Überführungskosten in Höhe von 1.490,00 Euro brutto. Bonität vorausgesetzt. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Das Angebot gilt nur bis zum 30.09.2026 oder solange der Vorrat reicht. Stand 07/2026. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen zeigen Designstudien. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Rechtlicher Hinweis zur staatlichen E-Auto-Förderung: Hinweise zu möglichen staatlichen Förderbeträgen beziehen sich auf das von der Bundesregierung beschlossene Förderprogramm zur Unterstützung von Privatpersonen beim Kauf oder Leasing von Elektrofahrzeugen. Förderfähig sind ausschließlich Neufahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen werden und die jeweils geltenden Fördervoraussetzungen erfüllen. Die Förderung wird ausschließlich durch den Bund gewährt und nicht durch die Jacobs Gruppe. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt ausschließlich nach Prüfung durch die zuständige Bewilligungsstelle und nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Förderfähigkeit und Förderhöhe hängen insbesondere von der Fahrzeugart, den Einkommensverhältnissen des Haushalts, der Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder sowie der Einhaltung der vorgesehenen Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab. Die Antragstellung ist durch die Antragstellerin oder den Antragsteller eigenverantwortlich nach Fahrzeugzulassung vorzunehmen. Die Jacobs Gruppe übernimmt keine Haftung für die Bewilligung, Auszahlung oder den Fortbestand der Förderung. Alle Angaben erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Förderrichtlinien des Bundes. Weitere Informationen: https://www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/neues-e-auto-foerderprogramm-mit-sozialer-staffelung-zuschuesse-fuer-neuzulassungen-ab-1-januar-2026