Rückruf Lenkgetriebe: Ist Ihr Fahrzeug betroffen?
Volkswagen, VW Nutzfahrzeuge, Audi und SEAT rufen mehrere Modelle in die Werkstatt. Grund ist eine Schraube am Lenkgetriebe, die rosten und im Extremfall abreißen kann. Der Austausch ist für Sie kostenlos.
Betroffen sind VW Golf 7, Tiguan, Touran und Caddy, der Audi Q3 sowie SEAT Ateca und Tarraco aus bestimmten Bauzeiträumen. Mit drei Angaben sehen Sie sofort, ob Ihr Fahrzeug dazugehört.
Sie haben schon Post vom Hersteller bekommen? Dann können Sie direkt einen Termin buchen.
Fahrzeug prüfen
Worum geht es?
Das Lenkgetriebe ist an zwei Stellen mit dem Vorderachsträger verschraubt. An einer dieser Stellen kann über die Jahre Feuchtigkeit eindringen. Die Schraube kann dann rosten und bei hoher Belastung abreißen, zum Beispiel beim Einparken mit stark eingeschlagener Lenkung. Das Lenkgetriebe hält in diesem Fall zunächst noch an der zweiten Befestigung. Im ungünstigsten Fall kann die Lenkung aber ausfallen.
In der Werkstatt wird die Schraube gegen eine korrosionsbeständigere Ausführung getauscht. Das ist für Sie kostenlos. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts sind in Deutschland bisher keine Unfälle oder Schäden durch den Mangel bekannt, der Rückruf erfolgt vorsorglich.
Häufige Fragen
Muss ich auf das Schreiben des Herstellers warten?
Nein. Sie können schon jetzt einen Termin bei uns vereinbaren. Wir prüfen dann anhand der Fahrgestellnummer, ob die Maßnahme bei Ihrem Fahrzeug nötig ist.
Was kostet mich der Austausch?
Nichts. Prüfung und Austausch im Rahmen der Rückrufaktion sind für Sie kostenlos.
Wie verlässlich ist das Ergebnis der Prüfung?
Die Prüfung vergleicht Modell und Erstzulassung mit dem Bauzeitraum des Rückrufs. Ein Fahrzeug wird meist einige Wochen oder Monate vor der Erstzulassung gebaut, deshalb ist das Ergebnis eine Orientierung. Verbindlich ist nur die Abfrage über die Fahrgestellnummer, die wir beim Termin für Sie machen.
Betroffene Modelle und Bauzeiträume
| Marke | Modell | Bauzeitraum im Rückruf | Rückrufcode | KBA-Referenz |
|---|
Stand: 29.09.2026. Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt. Maßgeblich ist das Baudatum Ihres Fahrzeugs, das wir anhand der Fahrgestellnummer prüfen.