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Unfallschaden-Management

Sicher unterwegs mit dem Unfallschaden-Management:

Ist Ihr Auto nicht mehr mobil?

Unfälle sind ein nicht vollständig vermeidbarer Faktor im Straßenverkehr. Machen Sie im Falle eines Falles keine Experimente. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung im Unfallschaden-Management! Es geht um Ihre Sicherheit, den Erhalt wichtiger Garantien und den Werterhalt Ihres Fahrzeuges. Professionelle Instandsetzung ist unsere oberste Priorität.

Wir führen eine fachgerechte Reparatur nach Herstellervorgaben durch. Natürlich unter Verwendung hochwertiger Original Teile. Deshalb sind wir auch beim Thema Karosserie und Lack erste Wahl.

Ein umfassendes Unfallmanagement erfordert jedoch mehr, als die professionelle Instandsetzung Ihres Fahrzeuges. Eine qualifizierte Unterstützung bei der Realisierung Ihrer Ansprüche gehört dazu.

Aus unserer täglichen Praxis wissen wir, dass Sie, auch bei Ihnen völlig eindeutig erscheinender Rechtslage, nach einem Verkehrsunfall alle Ihre Rechte und Ansprüche vollständig und schnell i.d.R. nur durch Beauftragung fachkundiger Rechtsanwälte durchsetzen können. Wir arbeiten seit vielen Jahren erfolgreich mit sehr qualifizierten Rechtsanwälten zusammen, die über langjährige Erfahrungen im Verkehrsrecht und der Durchsetzung aller berechtigten Ansprüche von Unfallbeteiligten verfügen. Die Anwaltskosten werden bei schuldlosem Unfall in der Regel vom gegnerischen Haftpflichtversicherer übernommen.

Ihre Vorteile auf einen Blick
  • Unabhängige und objektive Erfassung der unfallbedingten Schäden durch qualifizierte Sachverständige
  • Organisatorische und technische Abwicklung von Teilkasko, Vollkasko und Haftpflichtschäden an Ihrem Fahrzeug
  • Einholen der Reparaturfreigabe bei der Leasinggesellschaft oder der finanzierenden Bank
  • Wir halten Sie mobil während der Reparatur
  • Schnellstmögliche Wiederherstellung Ihrer eigenen Mobilität
Und das Beste: Wir erledigen alles für Sie!

 

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Ihr Fahrzeug

Die Fahrzeug-Identifikationsnummer Ihres Fahrzeugs finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter der Position E (ab 2005).